Gutachten
Bau
Denkmal
Denkmalgeschütztes Gebäude
Denkmalschutz

Denkmalschutz bei Altbausanierung

6 Minuten Lesezeit · Aktualisiert Nov 2024

Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist eine besondere Herausforderung. Historische Substanz bewahren und gleichzeitig moderne Wohnstandards schaffen – das erfordert Fachwissen, Fingerspitzengefühl und die richtige Strategie. Als Sachverständiger mit Schwerpunkt Denkmalschutz zeige ich Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie Förderungen optimal nutzen.

Was bedeutet Denkmalschutz konkret?

Geschützt

  • Historische Fassadengestaltung
  • Originale Fenster und Türen
  • Dachform und -eindeckung
  • Historische Raumaufteilung
  • Stuckarbeiten und Verzierungen
  • Originalböden und Treppen

Modernisierbar

  • Heizungs- und Sanitärtechnik
  • Elektroinstallationen
  • Innendämmung (mit Auflagen)
  • Nicht-sichtbare Bauteile
  • Barrierefreiheit (nach Prüfung)
  • Brandschutzmaßnahmen

Typische Sanierungsmaßnahmen im Überblick

Fassade

Erlaubt

Kalkputz, historische Farben

Verboten

Wärmedämmverbundsystem, Kunststoffputz

Tipp

Innendämmung als Alternative

Fenster

Erlaubt

Kastenfenster sanieren, Isolierglas

Verboten

Kunststofffenster, moderne Rahmen

Tipp

Denkmalgerechte Isolierverglasung

Dach

Erlaubt

Originalziegel, Schiefer

Verboten

Betondachsteine, moderne Eindeckung

Tipp

Dämmung unter Dachziegel

Heizung

Erlaubt

Moderne Technik unsichtbar

Verboten

Sichtbare Heizkörper an Fassade

Tipp

Fußbodenheizung, versteckte Radiatoren

Der Sanierungsablauf Schritt für Schritt

1

Planung

2-4 Monate
  • Bestandsaufnahme
  • Denkmalschutzkonzept
  • Genehmigungen
2

Genehmigung

1-3 Monate
  • Antrag Denkmalschutzbehörde
  • Baugenehmigung
  • Fördermittel
3

Ausführung

variabel
  • Fachgerechte Sanierung
  • Baubegleitung
  • Dokumentation
4

Abnahme

1 Monat
  • Behördliche Abnahme
  • Fördernachweis
  • Übergabe

Förderungen optimal nutzen

KfW-Programm 424

Art:Zuschuss
Höhe:bis 25%
Energetische Sanierung

Denkmal-AfA

Art:Steuerabschreibung
Höhe:9% über 8 Jahre
Sanierungskosten

Landesdenkmalschutz

Art:Zuschuss
Höhe:variabel
Erhaltungsmaßnahmen

Wichtig bei Förderanträgen

Förderanträge müssen VOR Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Lassen Sie sich frühzeitig beraten!

Fazit: Denkmalschutz als Chance

Denkmalgeschützte Gebäude sind kulturelles Erbe und Investition zugleich. Mit der richtigen Planung, fachkundiger Begleitung und optimaler Nutzung von Förderungen wird die Sanierung zum Erfolg. Als Sachverständiger mit Schwerpunkt Denkmalschutz berate ich Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung – für ein Gebäude, das Geschichte bewahrt und Zukunft schafft.

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